Indien führt ab dem 1. Oktober 2025 eine elektronische Einreisekarte für internationale Reisende ein.
Reisende können das Formular frühestens 72 Stunden vor der Ankunft ausfüllen. Während einer Übergangsphase von sechs Monaten wird zusätzlich auch die Papierform der Karte akzeptiert.
Die elektronische Einreisekarte erfasst dieselben Angaben wie die bisherige Papierkarte. Bitte geben Sie an:
Vollständiger Name Staatsangehörigkeit Reisepassnummer Ankunftsdatum in Indien Reisezweck (Tourismus, Geschäft, Studium, medizinische Behandlung, AYUSH, Arbeit, Forschung oder Konferenz) Länder, die in den letzten sechs Tagen besucht wurden Adresse in Indien E-Mail-Adresse Telefonnummer Notfallkontakt
Nach dem Absenden erhalten Reisende eine Voransicht ihrer elektronischen Einreisekarte, die bei Bedarf bei der Ankunft vorgezeigt werden kann.
• Reisepass – Gültigkeit mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus (farbig eingescannte Kopie der Datenseite im PDF-Format, max. 300 KB, Name und Vorname in lateinischer Schrift) • Foto – farbiges, aktuelles Foto 5 × 5 cm vor weißem Hintergrund im JPEG-Format (10–300 KB), mit Namen und Vornamen in lateinischer Schrift benannt • Antragsformular – alle Felder müssen vollständig ausgefüllt werden, ausschließlich in lateinischer Schrift
Das elektronische Visum wird für 30 Tage ausgestellt.
• E‑Visa für 30 Tage (einmalige Einreise) • Bei Buchung eines vollständigen Reisepakets oder Hotels: 70 USD pro Pass
Antragsfrist: spätestens 96 Stunden vor Abflug Es wird empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um unvorhergesehene Situationen zu vermeiden.
• Im Falle einer Ablehnung werden Konsular- und Servicegebühren nicht erstattet • Die Gebühr kann sich ändern, der endgültige Preis gilt am Tag der Einreichung
Nach Erhalt des Visums muss die Bestätigung ausgedruckt werden. Diese enthält ein Foto des Antragstellers und einen Barcode und muss bei der Ankunft in Indien vorgezeigt werden.
• Der Flughafen der Einreise muss exakt derjenige sein, der im Antrag angegeben wurde. Eine Änderung nach Bezahlung der Visagebühr ist nicht möglich. Soll ein anderer Flughafen genutzt werden, muss ein neuer Antrag gestellt und erneut bezahlt werden.
• Bei Fehlern im Antrag (Passnummer oder Name) muss der Antrag neu ausgefüllt und erneut bezahlt werden. Die Botschaft rät davon ab, mit einem E‑Visum zu reisen, das Fehler enthält.
• Es ist streng verboten, Felle von Tigern oder anderen Wildtieren, Produkte aus der Haut seltener Reptilien oder Elfenbein sowie lebende Pflanzen aus Indien auszuführen. Ebenso unterliegt die Ausfuhr historischer oder kulturell wertvoller Gegenstände, die vor dem 20. Jahrhundert hergestellt wurden, strengen Beschränkungen. Die Ausfuhr der Landeswährung (Rupie) ist verboten.