AGB

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen von Aristeya Tour

Lieber Urlaubsgast,

bitte schenken Sie diesen Buchungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Buchungsbedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Pauschalreisen sowie für als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen im Sinne von § 651 a Abs. 3 Nr. 2 und 3 BGB (Beherbergung in Hotels oder Ferienhäusern / -wohnungen und Vermietung von Kraftfahrzeugen (einschl. Wohnmobilen) und Krafträdern – nachstehend „Einzelleistungen“ genannt – des Anbieters Aristeya Tour GmbH (nachfolgend «Aristeya Tour») . Sie ergänzen die jeweils auf die Beherbergung/ Vermietung anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des BGB, für Pauschalreisen die §§ 651a – y BGB, Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), und füllen diese aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen ganz oder teilweise nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf Einzelleistungen von Aristeya Tour anwendbar sein, wird dies an der entsprechenden Stelle deutlich gemacht. Der Begriff „Leistung(en)“ umfasst sowohl Pauschalreisen, als auch Einzelleistungen. Diese Buchungsbedingungen gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen (z. B. Eintrittskarten als Einzelleistungen) und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie ggf. gesonderte Informationen. Darüber hinaus gelten diese Buchungsbedingungen für Geschäftsreisen nur soweit, als diesen kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde liegt.

  1. Vertragsschluss
  2. Bezahlung
  3. Kinderermäßigungen
  4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
  5. Sonderwünsche, individuelle Urlaubsgestaltung, Reiseleitung / Betreuung
  6. Flugbeförderung bei Pauschalreisen
  7. Leistungsänderungen
  8. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktrittsgebühren
  9. Umbuchung, Gebühr, Ersatzteilnehmer
  10. Reiseversicherungen
  11. Rücktritt und Kündigung durch Aristeya Tour
  12. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
  13. Schadenersatz
  14. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform
  15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  16. Datenschutz
  17. Allgemeines

1. Vertragsschluss

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

  1. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung von Aristeya Tour und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen.
  2. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
  3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Aristeya Tour herausgegeben werden, sind für Aristeya Tours Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.

1.1.1. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Aristeya Tour den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Aristeya Tour zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.1.2. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  1. Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
  2. Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  3. Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertrags- sprachen sind angegeben.
  4. Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
  6. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
  7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
  8. Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f. oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.

1.2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält. Bei Buchung einer Pauschalreise unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, haben Sie einen Anspruch auf eine Buchungsbestätigung in Papierform, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Aristeya Tour an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Aristeya Tour bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und – bei Buchung einer Pauschalreise – ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Aristeya Tour die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.4. Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von Aristeya Tour gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistun- gen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer- zahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen Aristeya Tour und Ihnen ausdrücklich vereinbart wird.

1.5. Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreise verträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

Nr.:050 90 101121763  

2.1. Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschal reisebuchungen hat Aristeya Tour eine Insolvenzversicherung bei der _____________             . Ein Sicherungsschein befindet sich in diesen Fällen auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenen- falls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 2.2 bis 2.10 zu leisten.

2.2. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält, ausgenommen spezielle Reisen, die nicht unter die Standardbuchungsbedingungen fallen, für die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung findet.

Enthält die gebuchte Leistung keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit «Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag» und spezielle Reisen, die nicht unter die Standardbuchungsbedingungen fallen, gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3. Anwendung.

2.3. Der verbleibende Betrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn bestätigt wird, dass die Reise gemäß der Buchung durchgeführt wird und die Reiseroute entweder in Ihrem Reiseunternehmen (z. B. im Reisebüro, Online-Reiseveranstalter, Callcenter) verfügbar ist oder Ihnen wie vereinbart übermittelt wird.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Für spezielle Reisen, die Sonderaktionen, Last-Minute-Angebote, rabattierte Reisen, Reisen zu nicht erstattbaren Tarifen und andere Reisen umfassen, die nicht unter die Standardbuchungsbedingungen des Leistungserbringers fallen, kann Aristeya Tour bei Vertragsabschluss mit Ausstellung der Bestätigung einen höheren Anzahlungssatz als Prozentsatz des Gesamtpreises der Reise festlegen. Über diese Bedingungen wird der Kunde vor der Buchung der Reise informiert.

2.4. Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.

2.5. Zahlung direkt an Aristeya Tour.

2.5.1. Benötigt wird dafür der Vor- und Zuname, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und – für die Zahlarten «Überweisung» und «Paypal» – auch die E-Mail-Adresse des Zahlenden.

2.5.2. Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt Aristeya Tour (ggf. über Ihre Vertriebsstelle) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

2.5.3. Bei Zahlung Ihrer bei Aristeya Tour gebuchten Leistung mit einer Kreditkarte benötigt Aristeya Tour (ggf. über die Vertriebsstelle) Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Im Onlinevertrieb ist in einigen Fällen ein weiteres Authentifizierungs merkmal erforderlich.

2.5.4. Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn können Sie auch per Überweisung bezahlen.

2.5.6. Vereinbaren Sie mit dem Sie beratenden Reisebüro ein Beratungsentgelt (RSE), beauftragen Sie mit Ihrer Buchung die Aristeya Tour zugleich, dieses RSE an das Reisebüro zu zahlen. Aristeya Tour zieht dieses RSE gemeinsam mit dem Entgelt für die Pauschalreise und / oder Einzelleistungen von Ihnen ein.

2.6. Zahlung über die Vertriebsstelle Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung als auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die Restzahlung an Ihre Vertriebsstelle geleistet werden.

2.7. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Leistungsbeginn und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.

2.8. Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.

Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.9. Werden fällige Zahlungen von Ihnen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann Aristeya Tour von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Leistungsmangel vorliegt. Aristeya Tour kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 8.2, 8.5 verlangen.

2.10. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Vertriebs- stelle.

3. Kinderermäßigungen

Maßgebend ist das Kindesalter bei Leistungs- beginn. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.

Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungs- beschreibung. Für die Flugbeförderung von Kindern unter 2 Jahren fallen ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz folgende Kosten an:

im Rahmen von Pauschalarrangements bei Charterflügen eine Verwaltungsgebühr von max. € 60,- je Kind und Strecke, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist;

im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden die jeweiligen Verwaltungsgebühren des Leistungserbringers (der Airline) weiterbelastet.

Bei falschen Altersangaben ist Aristeya Tour berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,– nach zu erheben.

Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

4. Besondere Hinweise für Ferien- wohnungen und Ferienhäuser

Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der Regel nicht im Preis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung / das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Ferienwohnung / das Ferienhaus bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden sind.

5. Sonderwünsche, individuelle Urlaubsgestaltung, Reiseleitung / Betreuung

5.1. Sonderwünsche

5.1.1. Aristeya Tour bemüht sich, bei Buchung Ihren besonderen Vorgaben (Sonderwünschen) nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Da Aristeya Tour dies nicht garantieren kann, werden Sonderwünsche nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese in der Buchungsbestätigung („Bestätigung / Rechnung“) enthalten und als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Für einen Sonderwunsch, den Sie nach Vertragsschluss aber vor Reisebeginn äußern, gilt das Gleiche: Er wird nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem Aristeya Tour Ihnen diesen Sonderwunsch durch schriftliche Erklärung („Änderung“) bestätigt. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende Kinder.

5.1.2. Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Teilnehmer und Woche erhoben.

5.1.3. Bei von Ihnen im Zielgebiet gewünschten Flug- und / oder Hotelumbuchungen behält Aristeya Tour sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.

5.1.4. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

5.2. Urlaubsverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung der Aristeya Tour an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungs möglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rück- reise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.

5.3. Reiseleitung, Betreuung

Bei den angebotenen Pauschalreisen werden Sie vor Ort betreut. Sie finden die Kontaktdaten in Ihrem Reiseplan. Sofern Bestandteil der gebuchten Leistung, haben Sie einen Reiseleiter in Ihrem Hotel. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.

6. Flugbeförderung bei Pauschalreisen

6.1. Ausführendes Luftfahrtunternehmen / gemeinschaftliche Liste

Aristeya Tour ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunter- nehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der / des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen («gemeinschaftliche Liste»), finden Sie unter www.lba.de.

6.2. Zwischenlandungen

Aristeya Tour weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

6.3. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

6.4. Wir bitten um Verständnis, dass für schwangere Reisende aus Sicherheitsgründen in der Regel Beschränkungen für Flugreisen bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche bestehen können. Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung, um die für Ihre Reise geltenden Bestimmungen zu klären.

7. Leistungsänderungen

7.1. Vor Vertragsschluss kann Aristeya Tour jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

7.2. Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von Aristeya Tour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7.3. Aristeya Tour wird Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Leistungsänderungen informieren. Gegebenenfalls wird Aristeya Tour Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das im Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.

7.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Aristeya Tour gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn Aristeya Tour Ihnen eine solche angeboten hat.

Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung von Aristeya Tour zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber Aristeya Tour reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber Aristeya Tour nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 7.3. in klarer, verständlicher und hervor- gehobener Weise hingewiesen.

7.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Aristeya Tour für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.

7.6. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein der Kapitän.

8. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn / Rücktritts-gebühren

8.1. Sie können jederzeit vor Leistungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Aristeya Tour zu erklären. Falls die Leistung über eine Vertriebsstelle gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

8.2. Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder treten Sie die Pauschalreise bzw. die gebuchte Einzelleistung nicht an, so verliert Aristeya Tour den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann Aristeya Tour eine angemessene Entschädigung verlangen, n soweit der Rücktritt nicht von Aristeya Tour zu vertreten ist und n am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls in der gebuchten Leistung enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Aristeya Tour unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 8.4. pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts der von Aristeya Tour ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Aristeya Tour durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von Aristeya Tour zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, Aristeya Tour sei durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der Aristeya Tour zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von Aristeya Tour geforderte Entschädigungspauschale.

8.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreise- bzw. Leistungsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von Aristeya Tour zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

8.4. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person /pro Wohneinheit bei Rücktritt:

8.4.1. Standard-Gebühren:

A) Reise mit einer Flugbeförderung

  • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 40%
  • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60%
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 80%

des vereinbarten Reisepreises
B) Reise / Leistung ohne eine Flugbeförderung

  • bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 20%
  • ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 40%
  • ab dem 14. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme 80%

des vereinbarten Preises
8.4.2. Ausnahmen von der Standardregelung:

A) Ferienwohnungen /-häuser /Appartements (soweit auf der Reisebestätigung entsprechend gekennzeichnet, ansonsten gilt 8.4.1), Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise, Motor- radrundreisen

  • bis zum 46. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 25%
  • ab dem 45. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 50%
  • ab dem 35. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn
  • bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme  80% des vereinbarten Preises

B) Schiffsreisen, Camper-Programme

  • bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn 25%
  • ab dem 30. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn  40%
  • ab dem 24. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn  50%
  • ab dem 17. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn  60%
  • ab dem 10. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bis zum Tag des Reise- / Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der Leistungsinanspruchnahme 80%

des vereinbarten Preises

C) Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Musicals, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.

D) Bei Produkten, die mit dem Vermerk „80 % Rücktrittsgebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts Rücktrittsgebühren in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises fällig.

Bei Produkten, die mit dem Vermerk «Kosten- loser Storno (Rücktritt) bis 18 Uhr am Anreisetag» gekennzeichnet sind, fallen bei einem Rücktritt vor Leistungsbeginn (Check-In) bis 18:00 Uhr (MEZ) am Anreisetag keine Rücktrittsgebühren an, bei zeitlich späterem Rücktritt bis hin zum Nichtantritt der Leistungsinanspruchnahme werden Rücktritts- gebühren in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises fällig.

E) Für Aristeya Tour Cars werden Rücktrittsgebühren in Höhe von 80 % erst ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn und bei Nichtabnahme des Mietwagens fällig. Für Motorräder gelten gesonderte Rücktrittsgebühren, die vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

8.4.3. Sondergebühren:

Für Reisen, die Sonderaktionen, Last-Minute-Angebote, rabattierte Reisen, Reisen zu nicht erstattbaren Tarifen und andere Reisen, die nicht unter die Standardbuchungsbedingungen fallen, sowie in Fällen, in denen die Fluggesellschaft (Low-Cost-Fluggesellschaften, spezielle Charterflüge usw.), das Hotel oder ein anderer Leistungserbringer eine Stornogebühr von 100% für die Stornierung der Leistung festgelegt hat:

  • im Falle einer Stornierung der Buchung oder einer Nichterscheinen zur Reise aus Gründen des Kunden, wird für jede Person / jede Unterkunftseinheit eine Stornogebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Preises erhoben.

Der Kunde wird über diese Bedingungen vor der Buchung des Tours informiert.

8.5. Wenn für den Fall Ihres Rücktritts die vorstehend (Ziffer 8.4) festgelegten Pauschalen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart sein sollten, behält sich Aristeya Tour vor, dann anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis Ihrer Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und Einnahmen der Aristeya Tour aus anderweitiger Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen hat Aristeya Tour die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen.

8.6. Ist Aristeya Tour infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des vereinbarten Preises verpflichtet, hat Aristeya Tour die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Aristeya Tour nicht später als sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht.

9. Umbuchung, Gebühr, Ersatzteilnehmer

9.1. Auf Ihren Wunsch nimmt Aristeya Tour, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn bzw. bei Reisen und Leistungen im Sinne der Ziffer 8.4.2. A) bis zum 46. Tag vor Reise- / Leistungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderung als auch Sonder- wünsche (Ziffer 5.1.). Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z. B. Fluggesellschaften und Anbietern von Campern) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass.

Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen können. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B) bei Reisen / Leistungen gemäß Ziffer 8.4.1. und 8.4.2. B ab 30. Tag vor Reise- bzw. Leistungs- antritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reise- / Leistungstermins, des Ziels und des Reiseantritts bei Angeboten von Aristeya Tour und von gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien- flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rück- tritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Produkten, die mit «80% Rücktrittsgebühr ab Buchung» gekennzeichnet sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung.

9.2. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungs- beginn können Sie auf einem dauerhaften Daten- träger erklären, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Aristeya Tour spätestens sieben Tage vor Leistungsbeginn zugeht. Aristeya Tour kann dem Eintritt des Dritten anstelle des angemeldeten Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Aristeya Tour berechtigt, für die ihr durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Aristeya Tour hat Ihnen einen Nach- weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigerer Kosten entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9.3. Bei Produkten, die mit «Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag» gekennzeichnet sind, ist eine Umbuchung gem. Ziffer 9.1. und der Eintritt eines Dritten gem. Ziffer 9.2. bis 18:00 Uhr (MEZ) am Anreisetag ohne gesonderte Gebühr möglich. Miet- wagen können bis zum vereinbarten Leistungsbeginn ohne gesonderte Gebühr umgebucht werden.

10. Reiseversicherungen

Aristeya Tour empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Buchungsbedingungen oder erhalten Sie bei Ihrer Vertriebsstelle.

11. Rücktritt und Kündigung durch Aristeya Tour

11.1. Aristeya Tour kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Aristeya Tour von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertrags- widrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Aristeya Tour behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl. Mehr- kosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Aristeya Tour muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungs- träger.

11.2. Bei Pauschalreisen kann Aristeya Tour bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück- treten (Zugang beim Reisenden). Aristeya Tour informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

11.3. Aristeya Tour kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Aristeya Tour aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat Aristeya Tour den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Aristeya Tour vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

11.4. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

12. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

12.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Aristeya Tour kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

12.2. Sie können eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise.

12.3. Soweit Aristeya Tour infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, können Sie weder Minderungsansprüche nach noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen.

12.4. Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet Aristeya Tour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Vertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von Aristeya Tour verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden Aristeya Tour im Fall einer Kündigung nach dieser Ziffer 12.4. nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung der Pauschal- reise noch zu erbringenden) Leistungen entfallen- den Teil des vereinbarten Preises.

13. Schadensersatz

13.1. Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für Aristeya Tour nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Um- stände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann er auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

13.2. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Aristeya Tour für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

13.3. Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle gegen Aristeya Tour gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.4. Aristeya Tour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen Aristeya Tour ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Aristeya Tour nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Aristeya Tour empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

13.6. Für Pauschalreisen gilt: Soweit ausgeschrieben, ent- hält Ihr Reiseplan Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten der Aristeya Tour und Ihre Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Buchungsbedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Aristeya Tour.

13.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

13.7.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.7.2.  Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Aristeya Tour der örtlichen Vertretung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

Ist der Aristeya Tour die angegebene Kontaktstelle nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungserbringer (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung), Aristeya Tour (Kontaktdaten siehe am Ende) oder Ihre Vertriebsstelle. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung.

Gäste von Ferienwohnungen / -häusern/ Appartements müssen bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt Aristeya Tour dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem Ihnen das Gepäck oder die Güter zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der Aristeya Tour anzuzeigen.

13.7.3. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13.8. Verjährung

Ihre Schadensersatzansprüche verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelleistungen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vertraglichen Ende der Pauschalreise. Die gesetzlichen Ersatzansprüche der Aristeya Tour wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.

14. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform

Aristeya Tour nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa. eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund heitsbestim­ mungen

15.1. Bei Buchung einer Pauschalreise wird Aristeya Tour Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Beschaffung dieser Informationen ausschließlich Ihnen selbst.

15.2. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durch- führung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Aristeya Tour bedingt sind.

15.2. Aristeya Tour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von Aristeya Tour zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

15.4. Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

15.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

15.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung einer Pauschalreise bitte der vor- vertraglichen Information und wenden Sie sich an Ihre Vertriebsstelle.

16. Datenschutz

16.1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.

17. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.

Diese Buchungsbedingungen und Hinweise gelten für den Anbieter

Aristeya Tour GmbH

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